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Beratung zur Pflegeversicherung

Wer pflegebedürftig ist, kann zwischen der Pflege zu Hause und der Pflege in einem Heim wählen.

Viele Menschen wünschen sich eine Pflege zu Hause in der gewohnten Umgebung und im Kreise vertrauter Personen.

Jedes Mitglied der Pflegeversicherung, das einen Leistungsantrag gestellt hat und zwei Bedingungen erfüllt, erhält Leistungen:

  • der Betroffene muss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen pflegebedürftig sein
  • er muss bereits eine gewisse Zeit in die Pflegekasse eingezahlt haben


Der Gesetzestext erklärt hierzu eindeutig:
"Pflegebedürftig im Sinne des § 14 Sozialgesetzbuch XI sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, mindestens jedoch voraussichtlich für sechs Monate, in erheblichem Maße der Hilfe bedürfen."

Pflegebedürftige Krankheiten oder Behinderungen sind im Gesetz ebenfalls exakt bestimmt. Es sind dies:

  • Verluste, Lähmungen und andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat
  • Funktionsstörungen der inneren Organe oder Sinnesorgane
  • Störungen des zentralen Nervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen

Die notwendigen Verrichtungen des Alltags werden im Gesetzestext ebenfalls näher beschrieben. Es sind dies:

  • Körperpflege
  • Ernährung
  • Mobilität
  • Hauswirtschaftliche Versorgung

Der Umfang des Hilfebedarfs bei diesen täglichen Verrichtungen definiert den Betreuungsaufwand und somit auch die Höhe der finanziellen Unterstützung durch die Pflegekasse.

Der Gesetzgeber hat die Leistungen, die ein Pflegebedürftiger bekommt, davon abhängig gemacht, welcher Pflegestufe der Betreffende angehört. Es gibt drei Pflegestufen, die einen einheitlichen Maßstab darstellen, anhand dessen die Pflegebedürftigkeit eingeteilt wird. Die Entscheidung über die Pflegestufe trifft die Pflegekasse auf Grund eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes.

Die obigen Informationen sind nur allgemeine Hinweise auf das System der Pflegeversicherung. Da grundsätzlich jeder Pflegefall individuell beurteilt werden muss, sollten Sie sich unbedingt mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung setzen und sich individuell beraten lassen.

Sollten Sie bereits einer Pflegestufe angehören oder wollen Sie wissen, welche Bedingungen an eine stationäre Pflege in einem unserer Heime geknüpft sind, zögern Sie nicht und rufen unserere Heimleiterinnen und Heimleiter an.

Kontakt Siehe auch
pfeil_rot Mehr unter Pflegeheime pfeil_rot Das Sozialgesetzbuch